Frage: Werden Kosten für Narkose oder Analgosedierung (Dämmerschlaf) bei Zahnbehandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

 

Antwort: Im Regelfall werden Kosten für die Narkose oder Analgosedierung von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen und von der Zahnarztrechnung unabhängig, separat in Rechnung gestellt.

 

Leider ist es durch einen Verordnungserlass mit Wirkung vom 01.01.2008 zu einer erheblichen Einschränkung der Bezuschussung von zahnärztlich bedingten Vollnarkosen durch die Krankenkasse gekommen.

 

Ausnahmen sind:

 

- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, sofern wegen mangelnder   Kooperationsfähigkeit und/oder durch den Eingriff bedingt eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist.  

 

- Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie.

 

- Eingriffen durch einen Mund- Kiefer- Gesichtschirurgen, sofern eine Behandlung in Lokalanästhesie nicht möglich ist (jedoch nur für den Fall, dass der MKG-Chirurg den Eingriff über die Kassenzahnärztliche Vereinigung abrechnet). 

 

Die aktuelle Stellungnahme zur Kostenübernahme bei Zahneingriffen der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) finden Sie hier.

 

Privatversicherte

 

In welchem Umfang die Kosten bei Privat-Versicherten übernommen werden hängt mittlerweile vom jeweiligen Vertrag ab. Es ist sinnvoll sich hierbei im Vorfeld bei der jeweiligen PKV zu erkundigen.

Gerne erstellen wir in solchen Fällen auch einen Kostenvoranschlag.

 

Anästhesieleistungen zur Implantatversorgung

 

Ist die Implantatversorgung eine Privatleistung (Wunschleistung) so kann die Kostenübernahme bei gesetzliche Versicherten grundsätzlich nicht über die Chipkarte abgerechnet werden.

Die notwendigen Infos finden Sie hier.

Dr. med. Dr. PH Jörg Hoffmann
Dr. med. Alexander Boscher

Kontakt

 

Sie erreichen uns jederzeit per mail

 

 

 

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